RiGen:Datenschutz

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[bearbeiten] Leitlinie

Besonders bei den Daten noch lebender Personen sind wir uns der konkurrierenden Interessen von persönlichem Datenschutz und vollständiger lückenloser Familienforschung bewusst.

Da das Projekt RiGen sich hauptsächlich auf die Zeit vor 1900 konzentriert, wird im Wiki seltener der Bedarf einer ausführlichen Beschreibung einer noch lebenden Person aufkommen. Ist dies der Fall, wird dies mit der betroffenen Person abgeklärt.

Im PhpGedView-Bereich werden die Daten lebender Personen anonymisiert und nur ev. berechtigte Personen (mit Passwort) erhalten Zugriff auf Daten lebender Personen.

[bearbeiten] Definitionen

Personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzes sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten Dritter im Internet ist nur mit deren schriftlicher Einwilligung möglich, soweit kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand vorliegt.

Es kann jedoch fraglich sein, ob der Name einer veröffentlichten Person mit einer konkreten Person in Bezug gesetzt werden kann, wenn weitere beschreibende Merkmale fehlen, d.h. wenn diese Person nicht bestimmbar ist. In der Vergangenheit wurde bei ähnlich gelagerten Fällen, wo im Internet auf jeder Stufe lediglich Abstammung, Name, Geburts- und ggfs. Sterbejahr veröffentlicht wurde, bei lebenden Personen der Nebenlinien ein Personenbezug amtlich abgelehnt. Bei solch einer Veröffentlichungsform sind im Regelfall nur die Personen in der nächsten Nähe der Spitze des Ahnennachweises bestimmbar, wie Ehefrau, Abkömmlinge, Eltern, und Geschwister. Werden über lebende Personen der Nebenlinien jedoch weitere Daten veröffentlicht, die sie beschreiben, wie z. B. Wohnort, Beruf, so werden die Daten insgesamt personenbeziehbar, mit der Folge, dass Sie von den betreffenden Personen die schriftlich Einwilligung zur Veröffentlichung einholen müssen.

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